Betriebsrentenstärkungsgesetz – Arbeitgeber-Zuschuss wird zur Pflicht
Ab 01.01.2022 endet die Übergangsregelung und der Pflichtzuschuss greift für alle Verträge.
Bereits am 01.01.2018 trat das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Es brachte einige Neuerungen für Arbeitgeber mit sich. Unter anderem galt für neu abgeschlossene Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge mit
Pensionsfonds,
Pensionskassen und
Direktversicherungen
ab dem 01.01.2019, dass Arbeitgeber einen Pflichtzuschuss zur Entgeltumwandlung zu leisten haben.