MEIN WISSEN. MEINE WERTE. MEINE ERFAHRUNGEN.

ALS STEUER-EXPERTIN, PROBLEMLÖSER UND FAMILIENMENSCH
Menschen den Mut zum Handeln zu geben, sie in ihrem Tun zu unterstützen und ihren Weg zum Erfolg zu begleiten – das ist meine größte Leidenschaft. Beruflich wie auch privat schätze ich Ehrlichkeit, Fairness und Gespräche mit Tiefgang. Was mich als Beraterin prägt, motiviert und inspiriert, möchte ich gern mit anderen Menschen teilen. In meinem Blog informiere ich Mandanten und Interessierte über Aktuelles und Wissenswertes aus folgenden Themenwelten:

Steuerinformationen für Juni 2023

Bei einer Scheidung ist oft auch die gemeinsame Wohnimmobilie betroffen. Und hier ist Vorsicht geboten. Denn der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Verkauf des Miteigentumsanteils an den früheren Ehepartner als privates Veräußerungsgeschäft gewertet werden kann und damit der Einkommensteuer unterliegt. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: • Ein GbR-Gesellschafter hatte viele private Aufwendungen ohne Zustimmung des Mitgesellschafters aus Gesellschaftsmitteln beglichen. Der Bundesfinanzhof musste nun entscheiden, wie der hieraus resultierende Mehrgewinn zu verteilen ist: Nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel oder allein auf den „untreuen Gesellschafter“. • Der Bundesfinanzhof hat 2021 seine Rechtsprechung zur personellen Verflechtung bei einer Betriebsaufspaltung geändert. Das Bundesfinanzministerium hat nun mitgeteilt, dass die neue Sichtweise aus Vertrauensschutzgründen erst ab dem Veranlagungszeitraum 2024 zu berücksichtigen ist. • Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll ab Juli 2023 angepasst werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen für Mai 2023

von 200 EUR. Da die hierfür eigens entwickelte Onlineplattform nun endlich fertiggestellt ist, kann die EPP beantragt werden. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Allein das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine Gestaltung noch nicht unangemessen. Unangemessenheit liegt aber vor, wenn die Gestaltung keinem wirtschaftlichen Zweck dient. Das mussten Eltern erfahren, die ihren minderjährigen Kindern zeitlich befristet einen Nießbrauch an einem Grundstück bestellten, das langfristig bis zur Beendigung des Nießbrauchs an eine von den Eltern beherrschte GmbH vermietet ist. Eine (steuermindernde) Rückstellung für Mitarbeiterboni ist auch ohne Rechtsanspruch möglich. Erforderlich ist, dass mehr Gründe für als gegen eine Inanspruchnahme sprechen. Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur finanziellen Eingliederung bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft geändert. Immer noch unklar ist jedoch, ob die deutsche Handhabung rechtens ist, wonach Innenumsätze nicht besteuert werden. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen für April 2023

Der Bundesfinanzhof hat folgende Gestaltung zugelassen: Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon von dem Arbeitnehmer zu einem unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und es dem Arbeitnehmer unmittelbar danach wieder zur privaten Nutzung überlässt. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: • Halter von Elektrofahrzeugen können am Emissionshandel teilnehmen und Treibhausgasminderungs-Quoten (kurz THG-Quoten) verkaufen. Dabei ist zu beachten, dass dadurch sowohl Einkommen- als auch Umsatzsteuer anfallen kann. • Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des zum selbst bewohnten Einfamilienhaus gehörenden Gartens sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Für die Aufwendungen kommt nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs aber regelmäßig eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Betracht. • Erzielt ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen (z. B. Bitcoin) Veräußerungsgewinne, dann sind diese als privates Veräußerungsgeschäft zu versteuern. Dies hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2023. Viel Spaß beim Lesen! Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Weniger erfreulich ist die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Solidaritätszuschlag: Denn die Richter halten die Erhebung der Ergänzungsabgabe in den Jahren 2020 und 2021 noch für verfassungsgemäß. Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen eingeführt. In einem Entwurfsschreiben hat sich die Finanzverwaltung nun insbesondere mit Fragen zur unentgeltlichen Wertabgabe befasst. Die Regelungen zur Anwendung des § 14c Abs. 1 Umsatzsteuergesetz werden geändert bzw. unionskonform ausgestaltet werden müssen. Denn zu der Thematik „überhöhter Umsatzsteuerausweis“ erging ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in einem österreichischen Verfahren, welches der deutschen Handhabung entgegensteht. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen für März 2023

Positive Steueränderungen gibt es für Alleinerziehende: Zum einen wurde der Grundentlastungsbetrag mit Wirkung ab 2023 um 252 EUR auf 4.260 EUR pro Jahr erhöht. Zudem hat das Bundesfinanzministerium die positive Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs umgesetzt, wonach der Entlastungsbetrag grundsätzlich auch im Jahr der Eheschließung oder Trennung zeitanteilig beansprucht werden kann. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Weniger erfreulich ist die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Solidaritätszuschlag: Denn die Richter halten die Erhebung der Ergänzungsabgabe in den Jahren 2020 und 2021 noch für verfassungsgemäß. Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen eingeführt. In einem Entwurfsschreiben hat sich die Finanzverwaltung nun insbesondere mit Fragen zur unentgeltlichen Wertabgabe befasst. Die Regelungen zur Anwendung des § 14c Abs. 1 Umsatzsteuergesetz werden geändert bzw. unionskonform ausgestaltet werden müssen. Denn zu der Thematik „überhöhter Umsatzsteuerausweis“ erging ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in einem österreichischen Verfahren, welches der deutschen Handhabung entgegensteht. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen für Februar 2023

Für die gestiegenen Energiekosten erhalten nun auch Studierende und Fachschüler eine Einmalzahlung von 200 EUR – allerdings nur auf Antrag. Dieser soll über eine digitale Plattform erfolgen, die derzeit gemeinsam von Bund und Ländern entwickelt wird. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Damit Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen gewisse Spielregeln eingehalten werden – und diese haben sich seit 2023 verschärft. Denn verwendet der Bewirtungsbetrieb ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion, werden weitere Anforderungen an den Bewirtungsbeleg gestellt. Die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Jahren oft mit der Vorsteuer-aufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken und der Wahl eines geeigneten Aufteilungsmaßstabs beschäftigt. Nun hat sich auch das Bundesfinanzministerium positioniert. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld geht in die nächste Runde. Das Bundeskabinett hat die Sonderregelung per Verordnung um weitere sechs Monate bis Ende Juni 2023 verlängert. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen für Januar 2023

Das Jahressteuergesetz 2022 ist auf der Zielgeraden. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag muss noch der Bundesrat zustimmen, damit zahlreiche steuerliche Änderungen (z. B. beim häuslichen Arbeitszimmer und bei Photovoltaikanlagen) in Kraft treten können. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: • Bereits in „trockenen Tüchern“ ist das Inflationsausgleichsgesetz. Angesichts der hohen Inflation wurden insbesondere das Kindergeld (für das erste, zweite und dritte Kind) und der Grundfreibetrag noch weiter angehoben als ursprünglich geplant. • Veräußert ein Verkäufer auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über die Internetplattform „eBay“, liegt eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich unternehmerische Tätigkeit vor. Interessant ist an dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs aber vor allem, dass die Differenzbesteuerung (Differenz zwischen dem Ein- und Verkaufspreis) angewendet werden kann, obwohl der Unternehmer gegen die Aufzeichnungspflichten verstoßen hat. • Ein Arbeitnehmer kann für seine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auch bei Nutzung eines Taxis nur Aufwendungen in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen. Dies hat jüngst der Bundesfinanzhof entschieden. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen für Dezember 2022

Sofern Arbeitgeber einige Spielregeln beachten, können sie ihren Beschäftigten seit dem 26.10.2022 einen Betrag bis zu 3.000 EUR steuer- und abgabenfrei gewähren (sogenannte Inflationsausgleichsprämie). Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Die Regelungen der Grundbesitzbewertung sollen durch das Jahressteuergesetz 2022 zum Teil angepasst werden. Da für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zumindest im Einzelfall höhere Werte drohen, ist zu prüfen, ob bereits angedachte Übertragungen vorgezogen werden sollen. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs stellt die Überführung eines Wirtschaftsguts vom Betriebs- in das Privatvermögen keine Anschaffung i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz dar. Somit liegen bei einer späteren Modernisierung/Sanierung auch keine anschaffungsnahen Herstellungskosten vor und die Aufwendungen sind grundsätzlich sofort als Werbungskosten abzugsfähig. Gerade bei Leiharbeitnehmern stellt sich die Frage, ob sie eine (steuerlich ungünstige) erste Tätigkeitsstätte haben – und falls ja, wo diese liegt. Eine der letzten offenen Fragen hat der Bundesfinanzhof nun zugunsten der Leiharbeiter entschieden. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2022.

Steuerinformationen für November 2022

Das Jahressteuergesetz 2022 nimmt weiter Konturen an. Nach dem Entwurf der Bundesregierung soll es nun auch Neuerungen für den Abzug von Aufwendungen für Tätigkeiten im Arbeitszimmer und in der häuslichen Wohnung geben. Zudem ist eine Freistellung von der Einkommen- und Umsatzsteuer bei Photovoltaik-Kleinanlagen beabsichtigt.

Steuerinformationen für Oktober 2022

Wegen steigender Energie- und Nahrungsmittelpreise hat die Ampel-Koalition Anfang September 2022 ein drittes Entlastungspaket geschnürt. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte werden vorgestellt.

Steuerinformationen für September 2022

Für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 wurde der Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen rückwirkend auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) gesenkt. Damit hat der Gesetzgeber auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts reagiert, wonach der bisherige Zinssatz (0,5 % pro Monat) nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war.
Mein Name ist Ines Scholz. Ich bin Steuerberaterin aus Leidenschaft. In meinem persönlichen Blog schreibe ich über Aktuelles und Wissenswertes aus der Welt der Unternehmens- und Steuerberatung, aber auch über Dinge, die mich als Mensch bewegen.