Update Quarantäne: Erneute Änderung für Arbeitgeber

Neue Regelungen für Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz

mz Die derzeitigen Lockerungen und die wieder geöffneten Schulen und Kitas lassen Hoffnung aufkommen, dass es nun wirklich bergauf geht in Sachen Pandemiebekämpfung. Noch im Frühjahr fielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer wieder aus, wurden unter Quarantäne gestellt oder mussten wegen geschlossener Schulen und Kitas ihre Kinder zu Hause betreuen.

Die Berechnung der Entschädigungszahlungen nach §56 Infektionsschutzgesetz für diese Zeiträume hatte sich bereits zu Ende März 2021 das erste Mal geändert, nun gibt es wieder eine Neuerung, die es zu beachten gilt: Bisher galt die Berechnung der Entschädigungszahlungen bei Quarantäne und Kinderbetreuung anhand der offiziellen Kurzarbeitergeld-Tabellen der Bundesagentur für Arbeit.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat nun nachträglich die so genannten LVO-Abzugstabellen zur Ermittlung der pauschalierten Netto-Entgelte (Leistungsentgelte) veröffentlicht. Die Tabellen werden nach den Rechtskreisen West und Ost unterschieden. Außerdem lassen sich daraus auch pauschalierte Netto-Entgelte für Brutto-Entgelte bis zu monatlich 60.000 Euro ermitteln.

Darüber hinaus können die Anträge in vielen Bundesländern, darunter Sachsen, nur noch online gestellt werden. Im Freistaat läuft die Antragstellung über das zentrale Behördenservice-Portal Amt 24. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die Landesdirektion Sachsen mit Sitz in Chemnitz. Die Bearbeitungszeiten sind derzeit sehr lang – auf ihrer Webseite bittet die Behörde um Verständnis und Geduld.

Übrigens können nicht nur Arbeitnehmer eine Entschädigung geltend machen, auch Selbstständige können einen Antrag stellen und sich des Weiteren als freiwillig oder privat Versicherte auch ihre Aufwendungen zur sozialen Sicherung (Kranken- und Pflegeversicherung) sowie ihre Altersvorsorge nach §58 Infektionsschutzgesetz erstatten lassen.

Mehr dazu, wer anspruchsberechtigt ist und welche Unterlagen erforderlich sind: https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=16304&art_param=854