Die Tage werden dunkler, die ersten Weihnachtsleckereien locken und vielerorts geht die Planung für den Jahresabschluss in die heiße Phase. Auch ich werde mit meinen Mitarbeitenden im Rahmen einer Weihnachtsfeier das gemeinsam Erreichte Revue passieren lassen. Dass die Ausgaben für Verpflegung, Eintrittskarten und Geschenke dabei aber nicht in jedem Fall steuerfrei sind, sollten Sie schon vorher wissen – sonst wird die Liste der Beschenkten länger als gedacht.
Grundsätzlich gilt seit 2015 ein Freibetrag von 110 € für jeden teilnehmenden Arbeitnehmer. Im Rahmen dessen sind die Aufwendungen (inklusive Umsatzsteuer) für eine Betriebsfeier lohnsteuerfrei. Alle Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen versteuert werden. Da viele sich nicht nur zu Weihnachten zusammenfinden, sondern auch weitere Veranstaltungen über das Jahr planen, kann der Freibetrag für bis zu zwei Feiern angewendet werden.
Alle Details dazu und unser Praxisbeispiel finden Sie auf unserem Merkblatt: Merkblatt für Betriebsveranstaltungen
Feiern Sie unbeschwert!
Ihre Ines Scholz