Den Unternehmer für seine Arbeit angemessen bezahlen
Die Höhe der Privatentnahmen und der angemessenen Geschäftsführervergütung ist in wirtschaftlich und steuerlich angemessenen Grenzen gestaltbar. Oftmals helfen klare Festlegungen mit Blick auf mögliche bzw. notwendige Entnahmen/Gehälter und der in das Privatvermögen ausschüttbaren Restgewinnverteilung.
Die Privatentnahme ist in Einzelunternehmen und Personengesellschaften die „Entlohnung“ für den Chef. Doch aus Sicht der Buchhaltung und der Betriebsführung ist bei einer Privatentnahme einiges zu beachten. Zum einen muss man wissen, wann eine Privatentnahme vorliegt und welche Auswirkungen diese auf das Vermögen des Unternehmens hat. Denn durch Privatentnahmen wird das Eigenkapital eines Unternehmens reduziert.
Neben den Löhnen der Mitarbeiter ist es für Unternehmer unverzichtbar, regelmäßig Geld für die Kosten der privaten Lebensführung vom Betriebskonto auf ein privates Konto einzuzahlen. Während GmbH-Geschäftsführer ihren Lohn in den Personalkosten bereits verrechnet vorfinden, müssen Personen-Unternehmen die Entnahmen sinnvoll steuern. Das gewinnt aktuell noch einmal mehr an Bedeutung, unter anderem wenn es um die richtige Kalkulation staatlicher Corona-Hilfen geht, um nicht irgendwann mit einer Rückforderung konfrontiert zu sein.
Bewährt hat sich folgendes Prinzip: Vom BWA-Gewinn berechnet man 55 % als maximal entnahmefähigen Gewinn. 45 % des Geldes sind für Steuerzahlungen (Gewerbe- und Einkommensteuer) und für etwaige Investitionen fest verplant. Sie stehen dem Unternehmer nicht nachhaltig zur Verfügung. Nicht jeder Unternehmer braucht die vollen 45 % für Steuern und Neuinvestitionen. Die so entstandenen etwaigen Rücklagen stehen später als Entnahmeoption zur privaten Verfügung.
Zu hohe Entnahmen beschädigen nicht nur die Liquidität. Vielmehr sind sie bei Kreditwürdigkeitsprüfungen häufig der Grund für die fehlende Kapitaldienstfähigkeit eines Unternehmens. Das kann durch planvolles Handeln verhindert werden. Wichtig ist, persönliche Versicherungen, die bereits vom Unternehmen bezahlt wurden, den Entnahmen zuzurechnen. Aus Gründen der Transparenz und zur Vorbereitung der Steuererklärungsinformationen empfehlen wir, sämtliche Sonderausgaben und private Steuerzahlungen über das Firmenkonto laufen zu lassen.
Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, sollten die Entnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu Liquidität und Gewinn stehen. Hier spielt der Mindestgewinn eine entscheidende Rolle. Vereinfacht kann der Mindestgewinn als Anhaltspunkt für ein gesundes Entnahmeverhalten dienen. Hier wird ermittelt wie hoch der Gewinn des Unternehmens sein muss, um bestimmte Entnahmen leisten zu können.
Aus der Summe der…
- Kosten zur Lebensführung bzw. Unterhalt
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung/private Rentenvorsorge
- Kreditzahlungen einschließlich Zinsen
- Steuerzahlungen (Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag)
… ermittelt sich der Mindestgewinn, welcher erwirtschaftet werden muss, damit Entnahmen möglich sind und die Liquidität des Unternehmens nicht gefährdet ist.
Es empfiehlt sich für den Unternehmer einen monatlichen Entnahmebetrag in Abstimmung mit der eigenen individuellen privaten Lebensführung festzulegen und diesen Betrag als feste Größe in der Liquiditätsplanung zu berücksichtigen. Denn nur, wenn die privaten Ausgaben gedeckt sind, kann sich der Unternehmer auf seine unternehmerischen Aufgaben konzentrieren und das eigene Potenzial voll ausschöpfen.
Quelle: Ines Scholz: Das müssen Chefs über Controlling wissen. 163 Finanztipps von Arbeitsrecht über Steuern bis hin zum Umgang mit dem Finanzamt