Bereits seit einigen Monaten gelten verschärfte Kassenvorschriften. Insbesondere die Anforderungen an elektronische Kassensysteme sind seit dem 01.01.2017 gestiegen. Ältere Modelle, die die Vorgaben der Finanzverwaltung nicht erfüllten, mussten demnach abgeschafft werden. Am 01.01.2018 tritt nun das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ in Kraft.
Was heißt das für Sie genau?
Der Fiskus darf ab dem neuen Jahr unangekündigt in Form einer sogenannten Kassennachschau Ihre Kassenaufzeichnungen prüfen. Die Kassennachschau erstreckt sich hierbei auf alle Arten von Kassen – neben PC-gestützten Systemen sollen auch Registrierkassen und offene Ladenkassen überprüft werden.
Vor allem der „Kassensturz“ bereitet vielen Unternehmern Bauschmerzen – denn hier überprüft der Fiskus den aktuellen Kassenbestand laut Kassenbuch mit Blick auf den vorhandenen Bargeldbestand.
Was der Prüfer bei einer Kassen-Nachschau noch alles darf und wo genau die Grenzen liegen, erfahren Sie in unserem Video. Als Steuerkanzlei verstehen wir es als unseren Auftrag, Sie für die Bedeutung einer korrekten Kassenführung zu sensibilisieren. Bei Fragen können Sie sich natürlich jederzeit an uns wenden – wir stehen Ihnen gern für eine ausführliche Beratung zur Verfügung.
Ihre Ines Scholz