Kleine Gesten – große Wirkung: Lohnbausteine für mehr netto vom Bruttolohn ganz praktisch

Meine Mitarbeiter liegen mir am Herzen und so möchte ich sie regelmäßig fördern und unterstützen. Dazu gibt es neben der klassischen Gehaltserhöhung noch viele weitere Wege. Boni und Nettolohnbausteine zum Beispiel sind per se kein Allheilmittel. Eingesetzt als monatliche Zielvereinbarung, punktuell als Prämie, oder als dauerhafte Gehaltsbestandteile können sie jedoch eine große Wirkung erzielen. Dabei geht es darum, gute Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. 

Informiert man sich im Vorfeld über die teilweise komplizierten Anforderungen beim Steuerberater, lassen sich die Maßnahmen als Arbeitgeber oft ganz einfach umsetzen. Bei den beliebten Gutscheinen herrscht z.B. hohe praktische Gestaltungsfreiheit. Jeder Mitarbeiter kann monatlich einen Sachbezug von bis zu 44 € steuerfrei erhalten. Dabei ist egal ob das Geld im Tank landet, für den Wocheneinkauf oder eine wohltuende Massage verwendet oder auf eine universelle Guthabenkarte aufgeladen wird. Die Prämie kommt direkt beim Beschenkten an und ist damit eine gute Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung, von der im Zweifelsfall nach den Abzügen nicht viel übrig bleibt.

Ein weiterer Lohnbaustein mit viel Wirkung und wenig Bürokratie ist die Erholungsbeihilfe: hierbei handelt es sich um Zuwendungen an Mitarbeiter aus besonderem Anlass. Dabei führt der Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent auf die Zuwendung ab. Der Arbeitnehmer erhält das volle Geld ausgezahlt. Es gelten folgende Höchstbeträge: für den Mitarbeiter selbst 156 €, für seinen Ehegatten 104 € und für jedes Kind im Steuerrecht 52 €. Die Zahlung muss als Beihilfe zeitnah (maximal innerhalb von 3 Monaten) vor oder nach dem Urlaub gezahlt werden. Dann unterstellt der Fiskus automatisch, dass es sich tatsächlich um eine Erholungsbeihilfe und nicht um einen bloßen Gehaltsbestandteil handelt. Aber Achtung: Bei den Grenzen handelt es sich um Freigrenzen. Werden diese auch nur um einen Cent überschritten, ist die Pauschalierung insgesamt unzulässig.

Eltern unterstützen und Leistungen würdigen: unter diesem Slogan kann man einen weiteren attraktiven Lohnbestandteil zusammenfassen. Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Kosten für die Kinderbetreuung seiner Arbeitnehmer ganz oder teilweise zu übernehmen. Damit punkten Sie einerseits als familienfreundliches Unternehmen und fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Andererseits schaffen Sie eine zusätzliche Vergütung für Arbeitsleistungen, auf die keine Steuern anfallen.

Fit in die Zukunft: ein ganz neuer und noch sehr unbekannter Lohnbestanteil ist die Überlassung von Fahrrädern an Arbeitnehmern. Der Arbeitgeber least ein Fahrrad und überlässt es dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung. Hierbei ist es egal ob man von einem „normalen“ Fahrrad oder einem E-Bike spricht. Der Arbeitnehmer versteuert und verbeitragt ähnlich wie beim Auto 1% des inländischen Bruttolistenpreises und kann das Fahrrad uneingeschränkt privat nutzen. Nach 36 Monaten (üblicher Leasingvertrag) besteht in der Regel die Möglichkeit das Fahrrad preisgünstig zu erwerben.

Damit die geplanten Aktionen auch wirklich der Belegschaft zu Gute kommen, sollte bei der Planung ein Spezialist einbezogen werden. Wir kennen die Möglichkeiten der Lohnoptimierung und holen immer das Beste für alle Beteiligten heraus – eine Beratung mit unschätzbarem Wert. Denn nur mit guten motivierten Mitarbeitern können moderne Unternehmen entstehen und bestehen.

Ihre Ines Scholz