Gute Bewerber zu bekommen ist heute harte Fleißarbeit des gesamten Unternehmens. Da Fachkräfte rar sind, muss vieles getan werden, um den Arbeitsplatz im Unternehmen attraktiv in der Wahrnehmung potenzieller Bewerber zu gestalten.
Eine gut vorbereitete kurze Firmenvorstellung des eigenen Unternehmens und der Besonderheiten und Annehmlichkeiten hilft, die wesentlichen Kriterien, Vergünstigungen und die Anforderungen an Mitarbeiter des Unternehmens sympathisch darzustellen und dem Bewerber einen Einblick in die Unternehmenskultur zu geben. Eine gut vorbereitete Stellenbeschreibung und ein Kompetenz-Anforderungsprofil sollten ebenfalls vorliegen.
Weiter empfiehlt es sich, die Kenntnisse und Fähigkeiten eines Bewerbers abzufragen – und zwar mittels Selbsteinschätzung. So erfährt man viel über die tatsächlichen Erfahrungen und Kenntnisse des potenziellen Neuzugangs und kann sich einen ersten „Echt“-Eindruck der relevanten Kompetenzen holen.
Bewährt und nach wie vor beliebt ist auch die Vereinbarung von Probe-Arbeitstagen. Wer ein bis zwei Tage im Unternehmen tätig war, weiß was von ihm erwartet wird und auch die künftigen Kolleginnen und Kollegen haben die Chance, sich zu äußern. Auf beiden Seiten wird nicht mit Unbekannten gerechnet und die Lebensabschnittsentscheidung eines neuen Jobs wird so valide.
Hinweis: Bei der Bewerberauswahl auf die rechtlichen Rahmenbedingungen achten, wie zum Beispiel das Gleichbehandlungsgesetz. Auch gibt es eine grundsätzliche Kostenerstattungspflicht des Arbeitgebers hinsichtlich der Reisekosten von Bewerbern (km-Geld, Verpflegung, Übernachtung). Das kann vorab anderweitig abgesprochen werden; nur im Nachgang ist es meist unglücklich. Dazu könnten Sie beispielsweise auf folgende Formulierung zurückgreifen: „Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen etwaige Reisekosten bezüglich eines Vorstellungsgesprächs in unserem Unternehmen nicht erstatten können.“
Quelle: Ines Scholz: Wie man Controlling in den Griff bekommt: Wirkungsvolle Finanz- und Steuertipps für Chefs – Von Arbeitsrecht über Steuern bis hin zum Umgang mit dem Finanzamt