Die digitale Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung
Wie Sie als Arbeitgeber die Krankmeldung Ihrer Beschäftigten erhalten
Die Digitalisierung ist auch im Gesundheitswesen angekommen. Der gelbe Zettel als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitnehmer hat ausgedient. Bereits seit 01.10.2021 erfolgt die Meldung elektronisch vom Arzt bzw. Krankenhaus an die zuständige Krankenkasse. Noch bis Jahresende gibt es dazu eine Übergangsregelung, während der die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden sollen. Ab 01.07.2022 soll dann auch der Schein für Arbeitgeber endgültig entfallen.
Für Sie bedeutet das:
Spätestens ab Juli müssen Mitarbeiter ihre Arbeitsunfähigkeit ohne Nachweis, aber mit konkretem Beginn an den Arbeitgeber melden. Dieser holt sich dann die vollständige Meldung elektronisch bei der Krankenkasse ab. Bereits zum Jahresbeginn wird dieses Verfahren in einer Pilotphase getestet.
Die Abfrage erfolgt elektronisch entweder vom zuständigen Lohnabrechnungsbüro oder über ein entsprechend zertifiziertes Lohnabrechnungsprogramm direkt im Betrieb. Wichtig dafür ist, dass alle relevanten Stammdaten der Mitarbeiter inkl. der aktuellen Versicherungsnummer und jeweiligen Krankenkasse digital erfasst sind. Aufgrund von Verzögerungen bei der Übertragung zwischen den einzelnen Stellen, kann die Zeit bis zur Rückmeldung der Krankenkasse variieren.
Auch Krankenhausaufenthalte werden elektronisch übermittelt. Für besondere Arbeitsunfähigkeitsmeldungen wie Reha-Zeiten, Privatärzte oder ausländische Meldungen ist das System bisher nicht ausgelegt. Diese Sonderfälle bedürfen noch einer entsprechenden Regelung.
Besonderheit Minijob
Für geringfügig Beschäftigte muss nun auch die zuständige Krankenkasse im Entgeltabrechnungsprogramm erfasst werden. Diese Angaben benötigt die Minijobzentrale, um entsprechende Auskünfte bei der Krankenkasse einzuholen.