1×1 der Finanzierung: Kredite und Sicherheitenspiegel

Die Finanzierung von Unternehmen erfolgt oft klassisch über die Aufnahme von Bankdarlehen. Da wir uns in einer historischen Niedrigzins-Phase befinden, ist der Kapitaldienst für die Bedienung der Kredite derzeit meist günstig zu haben und Darlehensnehmer können ihre Darlehen erheblich schneller tilgen. Grundsätzlich sind die Zeiten also mit Blick auf den Zins günstig, um Fremdfinanzierungen im Unternehmen einzusetzen. Mit Blick auf das Pandemiegeschehen stellt sich aber natürlich die Frage, ob Bonität, Rating und Kapitaldienstfähigkeit ebenfalls stimmen.

Dennoch möchten wir im Folgenden einen kleinen Überblick zum Thema Finanzierung geben. Neben klassischen Krediten gibt es zahlreiche weitere Finanzierungsinstrumente wie zum Beispiel Förderdarlehen, mezzanine Gelder durch Beteiligungsgesellschaften oder stille Beteiligungen. Aber auch Gesellschafterdarlehen kommen in Betracht.

Bei der Vergabe von Darlehen wird die Sicherheitenlage geprüft und die Besicherung der Kreditaufnahmen verlangt. Hier empfiehlt es sich dringend, eine Aufstellung aller vertraglichen Vereinbarungen und gegebener Sicherheiten vorzunehmen. Oftmals werden im Laufe der Zeit die Kredite abbezahlt, die damit verbundenen Sicherheiten jedoch erst spät und zögerlich von den Banken freigegeben.

Achten Sie bei der Wahl Ihrer Finanzierungsinstrumente auf die planmäßige Entschuldung und die Bilanzwirkung in der Zukunft. Bei einer Darlehensvereinbarung werden vom Kreditnehmer bzw. Debitor Sicherheiten eingefordert. Hierüber sollten separate Aufstellungen sämtlicher gegebener Sicherheiten mit Detailinformationen, Zusatzvereinbarungen und Laufzeiten erstellt werden. Fremdfinanzierungen werden bilanzanalytisch wie bei der Fremdkapitalquote und Verschuldungsdauer in Jahren gemessen.

Es gibt hinsichtlich der Finanzierungsregeln einige Grundsätze, wie Unternehmen ihre Gesamtkapitalausstattung gestalten sollten.

Der statische Verschuldungsgrad wird berechnet aus Fremdkapital/Eigenkapital. Dabei müssen auch die branchentypischen Unterschiede hinsichtlich der Kapitalintensität Beachtung finden. So finanzieren sich Immobilienunternehmen anders als ein Großhändler.

Beim Verschuldungsgrad gilt grundsätzlich Folgendes:

1: erstrebenswerter Mix (50 % EK – 50 % FK)

2: als gesunde Finanzierungsstruktur (33 % EK – 66 % FK)

3: noch als zulässig (25% EK – 75% FK)

Der dynamische Verschuldungsgrad ist die Kennzahl zur Bestimmung der Schuldentilgungsfähigkeit aus eigener Kraft. Er zeigt theoretisch an, innerhalb wie vieler Jahren ein Unternehmen aus dem Cashflow heraus schuldenfrei werden kann.

Die goldene Bilanzregel besagt, dass langfristiges Vermögen auch über langfristiges Kapital finanziert sein muss. In der strengen Auslegung wird sogar gefordert, dass sich das Anlagevermögen aus dem Eigenkapital finanziert. Die nicht so strenge Auslegung besagt, dass die Finanzierung des Anlagevermögens durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt wird.

Quelle: Ines Scholz: Wie man Controlling in den Griff bekommt: Wirkungsvolle Finanz- und Steuertipps für Chefs – Von Arbeitsrecht über Steuern bis hin zum Umgang mit dem Finanzamt