Spenden: Unkomplizierte Hilfe, die ankommt

Regelmäßig werden wir zu Spenden für alle möglichen Zwecke aufgerufen und gerade wenn es auf das Jahresende zugeht, kommt man um die eifrigen Sammler in den Fußgängerzonen kaum noch herum. Vor allem im persönlichen Umfeld, dem Heimatort oder bei den Hobbys der Kinder gibt es oft gute Anlässe für finanzielle Unterstützung. Ich als Steuerberaterin empfehle dazu: Spenden Sie für Ihre Herzensangelegenheiten, denn damit tun Sie Gutes und sparen gleichzeitig Steuern.

Geld

Spenden sind Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Organisationen für mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche oder andere als besonders förderungswürdig anerkannte Zwecke.  Sie müssen freiwillig entrichtet werden und stehen nicht im Zusammenhang mit einer bestimmten Leistung des Empfängers. Ob Sie für Ihre Kirche, den Tierpark nebenan, den örtlichen Bogenschießverein oder die SOS Kinderdörfer spenden, bleibt natürlich Ihnen selbst überlassen. Nur drei Zahlen sollten Sie dabei im Hinterkopf haben:

20%: Spenden können Sie in einer Höhe bis zu 20% Ihrer Einkünfte steuerlich geltend machen. Alles was darüber hinausgeht, wird für das nächste Jahr vorgetragen. 

36 €: Die Sonderausgabenpauschale in Höhe von 36 € wird automatisch bei Ihrer Einkommensteuererklärung angesetzt. Nur für Beträge die darüber liegen, macht eine Spendenbescheinigung überhaupt Sinn.

200 €: Bei Spenden bis 200 € benötigen Sie keine „klassische“ Spendenbestätigung nach amtlichem Muster. Es genügen die üblichen Angaben auf einem Kontoauszug oder PC-Ausdruck bei Online-Banking. Das gilt auch, wenn Sie mehrfach im Jahr bis zu 200 € spenden.

Fazit: Unterstützen Sie Projekte die Ihnen wichtig sind und damit Menschen die sich für unsere Gesellschaft einsetzen. Der Staat belohnt Ihre Hilfe, denn jeder Beitrag mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen effektiv in der Steuererklärung.

Ihre Ines Scholz