Ihr Kinderlein kommet – Kindergeld kurz zusammengefasst

Jeder weiß etwas dazu, viele beziehen es und doch gibt es immer wieder Unklarheiten rund um das Thema – Kindergeld. Deshalb hat das Bundeszentralamt für Steuern alle wichtigen Infos in einem Merkblatt zusammengefasst.

  • Wer erhält Kindergeld?
  • Welche Kinder werden berücksichtigt?
  • Unter welchen Voraussetzungen wird es auch für Kinder über 18 Jahren gezahlt?
  • Was zählt als erstmalige Berufsausbildung?

Alle Antworten und eine ausführliche Beschreibung zum Thema finden Interessierte auf der Homepage des Amts. Damit lassen sich viele Fragen schon im Voraus beantworten – und so kommen die aktuell 194 bis 225 € pro Kind hoffentlich auch allen Berechtigten zugute. Voraussetzung dafür ist der schriftliche Antrag der Eltern.

In der Einkommensteuererklärung wiederum wirkt sich der Nachwuchs über den Kinderfreibetrag steuermindernd aus. Dieser Freibetrag wird mit dem ausgezahlten Kindergeld gegengerechnet. Eltern können also nicht beide Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Ob die Steuerersparnis oder die monatliche Finanzspritze sinnvoller ist, ermittelt das Finanzamt übrigens automatisch.

Also nutzen Sie die Hilfe vom Staat für ein erfülltes Leben mit Ihren Kleinen.

Ihre Ines Scholz