Einkommensteuererklärung – so klappt’s mit dem Urlaubsgeld

Schon sind die ersten Wochen des neuen Jahres vorüber und die winterliche Kälte wird von den ersten warmen Sonnenstrahlen des Frühlings durchbrochen. Wenngleich in vielen Menschen – wie auch bei mir – nun die Reiselust erwacht, lohnt es sich, sich vorher die Zeit für die Einkommensteuererklärung zu nehmen. Mit Hilfe der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten lässt sich oft eine nicht unwesentliche Ersparnis generieren. Und wer könnte ein kleines Taschengeld für den nächsten Urlaub nicht gut gebrauchen?

Um einen besseren Überblick über alle relevanten Unterlagen zu erhalten, haben wir eine Checkliste erstellt. Diese beinhaltet alle wichtigen Themen, mit denen man sich im Rahmen der Steuererklärung auseinandersetzen sollte. Wenn Sie Ihre Dokumente danach zusammenstellen, erleichtern Sie sich selbst und dem Steuerberater Ihres Vertrauens die Arbeit erheblich.

Doch an welcher Stelle kann man nun konkret Geld sparen? Viele Möglichkeiten bieten die haushaltsnahen Dienstleistungen. In gewissen Grenzen lassen sich Arbeitsleistungen, die in Ihrem Zuhause und auf Ihre Rechnung erbracht werden, steuerlich absetzen. Dazu gehören der Besuch des Schornsteinfegers, Arbeiten und Reparaturen durch Handwerker – z. B. an der Waschmaschine oder beim Verlegen eines neuen Bodenbelages, bei Malerarbeiten, Pflege und Betreuung, aber auch bei Reinigungsleistungen. Selbst wenn z. B. die Hausordnung oder der Winterdienst zunächst von Ihrem Vermieter bezahlt und erst mit der Jahresabrechnung auf Sie umgelegt wird, können Sie Ihren Anteil geltend machen. Wichtig ist immer, dass die absetzbare Arbeitsleistung auf den Belegen einzeln ausgewiesen ist.

Übrigens: Ab diesem Jahr bieten wir unseren Mandanten die Möglichkeit, ihre Vorbereitung auch bequem online zu erledigen. In einer Abfrage werden alle Punkte unserer Checkliste detailliert geprüft, damit kein Sparpotenzial übersehen wird. Über Steuerbüro.Online lassen sich anschließend auch alle Dokumente direkt und sicher übermitteln.

Starten Sie jetzt mit unserer Einkommensteuer-Checkliste für 2017. Weitere Infos zum Steuersparen mit haushaltsnahen Dienstleistungen gibt’s in unserem Merkblatt. Oder Sie lassen sich bei uns persönlich beraten – damit Sie sich in Ruhe der Urlaubsplanung widmen können.

Ihre Ines Scholz