Die Grundsteuerreform 2022

Ab dem Jahr 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. In diesem Zusammenhang bewerten die Finanzämter zum Stichtag 01.01.2022 alle Grundstücke in Deutschland neu. Um die Bewertung durchführen zu können, muss für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch eingereicht werden. Dies wird ab 01.07.2022 möglich sein. Letzter Termin für die Abgabe der Erklärung ist der 31.10.2022. Bisher sind weder die genauen Verfahrenswege noch die entsprechenden Formulare und Abfragewerte bekannt. Auch folgen nicht alle Bundesländer einem einheitlichen Modell, sondern verwenden zum Teil abweichende Berechnungsmethoden. Immobilienbesitzer können die Zeit trotzdem nutzen, um die wichtigsten Parameter Ihrer Grundstücke zusammenzustellen.


Hier noch einige Informationen zum Gesetz:
Alle Grundstückseigentümer müssen eine Steuerklärung zum jeweiligen Grundstück bzw. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft abgeben. Anschließend setzt das Finanzamt den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag fest. Nach Vorliegen der neuen Grundsteuermessbeträge (voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024) werden sich die Gemeinden mit der »neuen« Grundsteuer auseinandersetzen. Sie prüfen, ob sie ihre Hebesätze anpassen müssen. Anschließend werden die neuen Grundsteuerbescheide versendet. Die neu berechnete Grundsteuer ist dann ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen.
 
Die Berechnung der Grundsteuer für Wohngrundstücke soll künftig im Ertragswertverfahren erfolgen. Hierbei werden voraussichtlich sieben Parameter benötigt:

  • Lage des Grundstücks
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Wohnfläche
  • Immobilienart (z. B. Ein- oder Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung)
  • Mieterträge
  • Alter des Gebäudes und Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde.

Diese sind – bis auf letzteren – vom Eigentümer des Grundstücks zu erklären.

Für die Ermittlung der Grundsteuer für Geschäftsgrundstücke soll ein vereinfachtes Sachwertverfahren zur Anwendung kommen. Hierbei werden die Steuerpflichtigen voraussichtlich sechs Parameter erklären müssen:

  • u.a. Lage des Grundstücks
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Gebäudeart(en)
  • Bruttogrundfläche des/r Gebäude/s
  • Alter des/r Gebäude/s.

Die Erklärungen können auch selbst ohne Steuerberater gefertigt werden. Hierzu ist voraussichtlich eine Anmeldung bei der Steuersoftware der Finanzverwaltung Elster.de notwendig.