Alles eine Frage der (Pflege)Form: Einzelunternehmen oder lieber GmbH?!

Bei der Gründung eines Unternehmens steht die Frage nach der Rechtsform ganz oben auf der Prioritätenliste. Häufig wählen gerade Unternehmerinnen und Unternehmer in der Pflegebranche das Einzelunternehmen als vermeintlich einfachste Variante. Dabei ist es nicht nur in Krisenzeiten ratsam, das persönliche Risiko zu senken und stattdessen auf eine GmbH zu setzen.

Welche Vorteile bringt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung speziell im Bereich der Pflege? Nicht selten werden gegen eine GmbH diverse „Formalitäten“ ins Feld geführt: erforderliche notarielle Gründung, Mindestkapital von 25 000 Euro, Bilanzierungspflicht oder strikte Trennung von privat und gewerblich. Auch die Gewerbesteuer gilt gern als Hindernis. Dabei sind Pflegeeinrichtungen (unabhängig von ihrer Rechtsform) unter den Voraussetzungen des § 3 Nr.20 GewStG gewerbesteuerfrei, sprich wenn mindestens 40 Prozent der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe ganz oder überwiegend getragen werden.

Mit Blick auf die anderen „Formalitäten“ lässt sich festhalten, dass die Zulassung bei den Kassen die deutlich größere Herausforderung ist. So schreibt die Pflegebuchführungsverordnung ohnehin eine Bilanzierung vor. Auch das Mindestkapital muss erstmal nur zur Hälfte eingezahlt werden. Zudem sollten Gründerinnen und Gründer ein wenig Startgeld mitbringen, wenn der Traum vom eigenen Unternehmen nicht schnell ausgeträumt sein soll.

Entscheidender Vorteil einer GmbH ist vor allem die Besteuerung des Betriebsgewinns. Während Einzelunternehmer den gesamten Gewinn einschließlich ihres Unternehmerlohns zum individuellen Steuersatz versteuern müssen, fallen in der GmbH nach Abzug des Gehalts nur 15 Prozent Körperschaftssteuer an. Eine Beispielrechnung zeigt das anschaulich: Bei einem Gewinn vor Steuern von 100 000 Euro und einem angenommenen Spitzensteuersatz von 42 Prozent spricht die Steuerbelastung Bände: Rund 38 000 Euro beim Einzelunternehmen stehen knapp 33 000 Euro bei der GmbH gegenüber. Die Differenz beträgt satte 5000 Euro haben oder nicht haben. Der in der GmbH verbleibende Gewinn wird also mit erheblich weniger Ertragssteuer belastet als im Einzelunternehmen. Unter dem Strich bedeutet das mehr Liquidität!

Wichtiger Hinweis: Sie sind bereits Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer und wollen Ihr Unternehmen in eine GmbH umwandeln? Lassen Sie sich unbedingt professionell beraten und schließen Sie das Einzelunternehmen nicht einfach zugunsten einer GmbH – das kann unter Umständen zu hohen Steuernachzahlungen führen!