Mit dem Konjunkturpaket der Bundesregierung wurde am 03.06.2020 unter anderem auch die vorübergehende Senkung der Umsatzsteuer verabschiedet. Vom 01.07. bis 31.12.2020 gilt damit der verminderte Steuersatz von 16 % bzw. 5 %. Für Unternehmer bedeutet das eine Umstellung ihrer Kassen und Systeme zur Rechnungsschreibung. Achten Sie bitte auch darauf, dass der Zeitpunkt der Leistungserbringung als Stichtag für die Höhe der gültigen Umsatzsteuer ausschlaggebend ist. Alle wichtigen Informationen rund um die neuen Steuersätze haben wir im beigefügten Merkblatt zusammengestellt.