Tipps für die Einkommensteuererklärung 2021

Auch für 2021 gibt es wieder einige Möglichkeiten Steuern zu sparen. So können beispielsweise mit Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer höhere Werbungskosten angesetzt werden. Nutzen Sie unsere aktuelle Checkliste, um alle relevanten Unterlagen zusammenzutragen. So entgeht Ihnen keine Chance auf eine Einsparung. Der Grundfreibetrag liegt für das Jahr 2021 bei 9.744 €. Einkommen unterhalb dieses Wertes ist steuerfrei.

Homeoffice 2021: Wer im letzten Jahr von zu Hause gearbeitet hat, kann dafür höhere Werbungskosten ansetzen. So greift wieder die Homeoffice-Pauschale von 5 € pro Tag und maximal 600 € im Jahr. Wer sogar ein eigenes Arbeitszimmer eingerichtet hat, kann alternativ die dafür angefallenen Kosten angeben. So können Belege für die Einrichtung, z.B. Schreibtisch, Stuhl, Beleuchtung etc. sowie die Betriebskosten eingereicht werden.

Bisher galt das Arbeitszimmer nur für Personen, die keinen fest eingerichteten Arbeitsplatz bei ihrem Arbeitgeber hatten. Während der Pandemie darf nun also auch ein zweiter Platz fürs Homeoffice angegeben werden. Dabei gilt: Für Monate, in denen Sie komplett im Homeoffice tätig waren, können die dafür angefallenen Betriebskosten (anteilige Miete, Strom, Heizung, Internet etc.) in voller Höhe als Werbungskosten angesetzt werden. Waren Sie hingegen nur teilweise im Homeoffice, also z.B. 2 Tage pro Woche, werden die Kosten für diese Zeiträume auf 1.250 € gedeckelt. Eine Prüfung lohnt sich allemal.

Mobilitätsprämie für Geringverdiener:

Die Pendlerpauschale ab 2021 (§9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) gilt für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte. Die einfache Strecke kann mit 0,30 € pro Entfernungskilometer und ab dem 21. km mit 0,35 € pro Entfernungskilometer als Werbungkosten angerechnet werden. Ab 2024 soll die erhöhte Berechnung für längere Strecken sogar auf 0,38 € angehoben werden.

Die Fahrtkostenpauschale wird jedoch hinfällig, wenn der Steuerpflichtige bereits ein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag hat. Der Arbeitnehmer hat damit mehr Kosten als er geltend machen kann. Wer dennoch Fahrtkosten gemäß der Pendlerpauschale von über 1.000 € (Werbungskostenpauschale) erreicht, kann von der Mobilitätsprämie profitieren. Voraussetzung hierfür ist, dass der Wohnort mind. 21 km von der 1. Tätigkeitsstätte entfernt liegt.

Rechenbeispiel:

Arbeitnehmer (AN) mit 40 km Arbeitsweg an 150 Tagen, Einkommen beträgt 9.100 €

  1. Entfernungspauschalen berechnen

150 Tage x 20 km x 0,30 € = 900 €

150 Tage x 20 km x 0,35 € = 1.050 €

Gesamtkosten = 1.950 €

  • Werbungskostenpauschale abziehen

1.950 € – 1.000 € = 950 €

  • Differenz zwischen Einkommen und Grundfreibetrag bilden

9.744 € – 9.100 € = 644 €

  • Ergebnis aus Schritt 3 von Schritt 2 abziehen

950 € – 644 € = 306 €

  • 14 % des Ergebnisses aus Schritt 4 ergeben die Mobilitätsprämie

306 € x 14 % = 42,84 €

Der Arbeitnehmer erhält für 2021 die Mobilitätsprämie i.H.v. 42,84 € ausgezahlt. Noch mehr Tipps für Ihre Einkommensteuererklärung finden Sie in unseren Steuertipps von A bis Z.