Ab 01.01.2022 endet die Übergangsregelung und der Pflichtzuschuss greift für alle Verträge.
Bereits am 01.01.2018 trat das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Es brachte einige Neuerungen für Arbeitgeber mit sich. Unter anderem galt für neu abgeschlossene Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge mit
- Pensionsfonds
- Pensionskassen
- Direktversicherungen
ab dem 01.01.2019, dass Arbeitgeber einen Pflichtzuschuss zur Entgeltumwandlung zu leisten haben. Dieser richtete sich nach den eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen der Umwandlung. Pauschal wurden 15% des umgewandelten Entgelts als Zuschuss angesetzt. Dieser Wert konnte aber durch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge abweichen.
Hierbei handelte es sich um eine Übergangsregelung. Ab 01.01.2022 greifen diese Vorgaben für alle Verträge, egal ob neu geschlossen oder schon lange im Bestand.
Im Zuge dessen sollten zum Jahreswechsel also alle Verträge mit Entgeltumwandlung geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hier sind die Versicherungsgesellschaften in der Pflicht, ihre Kunden entsprechend zu informieren. Sollten Sie noch keine entsprechende Meldung erhalten haben, sprechen Sie Ihren zuständigen Ansprechpartner kurzfristig an.