Alle Jahre wieder – steht die Steuererklärung an. Dabei sind aktuell sehr viel mehr Deutsche abgabepflichtig, als noch vor einigen Jahren. Grund sind sogenannte Einkünfte mit Progressionsvorbehalt. Diese Lohnersatzleistungen werden erst einmal ohne Steuerabzug ausgezahlt. Im Rahmen der Steuererklärung wird dann berechnet, ob Abgaben darauf zu entrichten sind. Wer im Jahr 2020 bzw. 2021 mehr als 410 € in Form von Lohnersatzleistungen erhalten hat, ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Zu diesen Einkünften zählen Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld und Arbeitslosengeld.
Übrigens: Auch andere unversteuerte Einkünfte wie z.B. Vermietungseinkünfte von mehr als 410 € jährlich verpflichten zur Abgabe einer Steuererklärung.
Gleichzeitig werden jedes Jahr die Freibeträge für die Einkommensteuer angepasst. Einkünfte im Rahmen dieser Grenzen sind nicht steuerpflichtig. So stieg der Grundfreibetrag von 9.168 € im Jahr 2019 auf 9.408 € in 2020 und 9.744 € in 2021. Auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sowie die Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen und Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf sind gestiegen.
Alle wichtigen Zahlen für Ihre Steuererklärung 2021 haben wir Ihnen auf unserem Merkblatt zusammengestellt.