Wer seine Einkommensteuererklärung selbst macht oder sich dazu z.B. beim Steuerbüro beraten lässt, wird oft mit Begriffen wie außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten oder haushaltnahe Dienstleistung konfrontiert. Doch was steckt dahinter? Für den Laien ist das oft nicht so leicht verständich, zumal sich die gesetzlichen Regelungen dazu auch immer wieder verändern. Es lohnt sich also, einen Profi mit der Erstellung der jährlichen Steuererklärung zu beauftragen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn viele Besonderheiten wie z.B. eigene vermietete Immobilien, das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, ein Firmenwagen oder pflegebedürftige Angehörige beachtet werden müssen.
Doch was sind nun z.B. außergewöhnliche Belastungen? Und was zählt als gewöhnliche Belastung? Hierzu mag jeder seine persönliche Sichtweise haben, der Gesetzgeber allerdings hat dafür einen festen Rahmen definiert. Für jeden Steuerpflichtigen gibt es eine individuelle sogenannte zumutbare Belastung. Diese ist abhängig vom Einkommen und den familiären Verhältnissen (Familienstand, Kinder). Darüberhinausgehende Aufwendungen, die zwangsweise anfallen z.B. bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit, gelten als außergewöhnliche Belastungen. Luxusbehandlungen oder freiwillige Leistungen zählen nicht dazu. Die dafür entstandenen Kosten z.B. für Krankenpflege, ärztlich angeordnete Behandlungen oder Medikamente können das zu versteuernde Einkommen mindern. Hierzu müssen aber immer entsprechende Belege vorgehalten werden. Wichtig ist auch, dass diese Leistungen nur angesetzt werden können, wenn sie direkt für den Steuerpflichtigen oder für nahe (bedürftige/unterhaltspflichtige) Angehörige erbracht wurden. Damit können z.B. Pflegeleistungen für die betagten Eltern angesetzt werden, wenn diese nicht aus deren eigener Rente zu finanzieren sind.
Neu in diesem Jahr sind auch die hinzugekommenen Lohnersatzleistungen. Wer 2020 mehr als 410 € aus Kurzarbeitergeld oder Entschädigungsleistungen während Quarantäne erhalten hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Diese Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt.
Es gibt also einiges zu wissen rund um die Besonderheiten der Einkommensteuer. Die wichtigsten Stichworte haben wir Ihnen als Einkommensteuer Tipps von A bis Z zusammengestellt. Auch unsere aktuelle Checkliste hilft bei der Zusammenstellung der richtigen Unterlagen. Laden Sie sich beides gern kostenfrei herunter.