Crashkurs Controlling: Mindestumsatz und Mindestgewinn

Im Controlling kommt es zunächst darauf an, die eigenen Unternehmenszielgrößen auf relevante Eckdaten festzulegen und den Kern des Controllings – Steuerung und Überwachung – „auf den ersten Blick“ zu ermöglichen. Ausgeklügelte Dashboards, Reportingtools und Kostenrechnungsanalysen kommen erst später. Zunächst ist es wichtig, auf einfache Kennzahlen im Controlling zugreifen zu können. In der Praxis bewährt ist beispielweise die Berechnung und Festlegung von Mindestumsatzgrößen und absolutem Mindestgewinn. Anhand dieser Berechnungen lässt sich jede Unternehmensplanung auf relevante Keyfacts bringen und auf einfache Zielgrößen herunterbrechen. Bei allen betriebswirtschaftlichen Detailkalkulationen und Vorgaben kommt es immer auf das Erreichen dieser Zahl an. Nur wer seine Kredite bedienen kann und genügend Geld für Steuern und eigenen Lebensunterhalt verdient, wird dauerhaft am Markt existieren können.

So berechnen Sie den Mindestgewinn für Ihr Unternehmen:

Mindestgewinn (2-6 % vom Umsatz je nach Branche und Unternehmensphase)

+ Tilgung betrieblicher Darlehen
+ Privatentnahmen* für Lebenshaltung, private Versicherung, Vermögensaufbau bei Personenunternehmen
+ Investitionen/Reinvestitionen aus Eigenmitteln
+ Steuerbelastung kalkuliert (Ertragssteuer und ggf. Gewerbesteuer)
– Abschreibung auf das Anlagevermögen

= Mindestgewinn für Kapitaldienstfähigkeit und Privatentnahmen

*Bei Einzelunternehmern oder Personengesellschaften sind die privaten Aufwendungen, die in der Regel aus dem Unternehmen über Privatentnahmen finanziert werden, zu berücksichtigen. Hierzu zählen Vorsorgeaufwendungen wie Renten-, Kranken-, Pflege-, Lebens- und sonstige Versicherungen. Des Weiteren ist der Kapitaldienst für das Eigenheim oder sonstige freie Entnahmen (Lebensführung) zu berücksichtigen. Der Mindestgewinn ist beim Einzelunternehmer stark abhängig vom Entnahmeverhalten des Unternehmers.

Und so kalkulieren Sie Ihren Mindestumsatz bzw. Planumsatz:

Ausgehend vom Mindestgewinn wird der Mindestumsatz im Wesentlichen von den variablen Kosten bestimmt. Welche Kostenpositionen werden sich in den nächsten Jahren wie ändern? Hier schlagen insbesondere der Materialkostenanteil, die bezogenen Fremdleistungen, die Personalkostenentwicklungen und die Sachkosten-Vertragsänderungen durch.

Ausgangsbasis ist die Rohertragsquote in Prozent. Dafür müssen Sie Material und Fremdleistungsquote vom Unternehmen aktuell einschätzen. Dann benötigen Sie die Summe der von Ihnen zu deckenden Kosten und berechnen wie folgt:

Mindestgewinn/Plangewinn

+ Personalkosten
+ Abschreibungen
+ betrieblicher Sachaufwand

= Mindestumsatz hochgerechnet auf Basis des Rohertrags

Unternehmen müssen immer genau wissen, wieviel Umsatz im Monat abgerechnet werden muss, damit der Mindestgewinn erreichbar ist. Der Mindestumsatz kann vereinfacht monatlich konstant unterstellt werden. Bei wesentlichen Schwankungen empfiehlt sich eine Detailplanung auf Monatsbasis. Zusammengefasst stellt diese wieder auf das Gesamtergebnis ab.

Quelle: Ines Scholz: Das müssen Chefs über Controlling wissen. 163 Finanztipps von Arbeitsrecht über Steuern bis hin zum Umgang mit dem Finanzamt