Der Sinn jeder Unternehmensplanung besteht in der Umsetzungskontrolle der selbst gesteckten Ziele. Dabei ist es empirisch erwiesen, dass man selbst gesetzte Ziele zuverlässiger erreicht, wenn Zielklarheit besteht und schriftlich die einzelnen Bereiche des Unternehmens geplant sind: Umsatz, Sachkosten, Personal, Aufträge usw. Natürlich ist das in einem Jahr wie diesem einfacher gesagt als getan. Doch gerade in wirtschaftlich turbulenten Zeiten, in den wir vieles ad-hoc entscheiden müssen, sollten wir uns dazu anhalten, immer wieder und auch sehr konsequent langfristig voraus zu denken.
Vergleichbar mit einem Sportler im Stabhochsprung, der sein Ziel nie erreichen könnte, ohne dass eine Messlatte angelegt würde, verhält es sich im Unternehmen: Nur, wenn ambitionierte, doch zugleich auch realistische Ziele vorgegeben sind, behält man als Unternehmen den Vorsprung am Markt und die eigene Konkurrenzfähigkeit.
Eine Planungsrechnung erfolgt auf Grundlage von Vergangenheitswerten unter Beachtung der bereits bekannten Veränderungen des kommenden Geschäftsjahres sowie der Fortschreibung der Erlöse und Kosten. Trotz grober Unterstellungen und vieler Unsicherheiten (keiner kann wirklich wissen, was nächstes Jahr kommen wird – denken wir nur an Corona!) sollten Sie als Unternehmer eine Planungsrechnung erstellen. So erhält man einen Überblick über den notwendigen Zielumsatz, die angenommenen Kostensteigerungen und kann Planszenarien berechnen, was beispielsweise passiert, wenn das bezogene Material um 5 % teurer oder man im Unternehmen die eigenen Stundensätze um x € hochsetzen würde. Welche Auswirkungen ergeben sich für den Gewinn? Reicht die Liquidität, um die geplante Anschaffung zu realisieren?
Planungsrechnungen per se sind eher eine betriebswirtschaftliche Trockenübung. Kraft bekommen diese Berechnungen immer dann, wenn das Unternehmen Soll/Ist-Abgleiche vornimmt und eine Ertragshochrechnung auf Basis der Ist-Monate zuzüglich der noch offenen Planmonate erstellt.
Quelle: Ines Scholz: Das müssen Chefs über Controlling wissen. 163 Finanztipps von Arbeitsrecht über Steuern bis hin zum Umgang mit dem Finanzamt