Ich bin vielseitig interessiert und so erlebe ich oft Menschen, die sich für ihren Sport, ihre Kunst oder z. B. ihre Jugendarbeit aufopfern. Diese Projekte zu unterstützen ist mir eine Herzensangelegenheit – und (richtig geplant) kann man die Kosten auch steuerlich geltend machen. Dabei ist vor allem eines wichtig: Spende oder Sponsoring? Während ersteres als freiwillige Leistung ohne Gegenwert erfolgt, erhält ein Sponsor für seine Zuwendung z. B. freien Eintritt, eine Werbewirkung oder bestimmte Vorteile gegenüber normalen Kunden. Dabei ist übrigens unerheblich, ob es sich um Geld oder einen geldwerten Vorteil in Form von Sachmitteln, Dienstleistungen oder Know-How handelt.
Spenden gehen an Organisationen für steuerbegünstigte Zwecke und davon profitiert auch der Spender. Bis zu 20 % des Einkommens (oder 4 Tausendstel der Summe aus Umsatz und Aufwendungen für Löhne und Gehälter) können geltend gemacht werden. Für Beträge bis zu 200 € genügt als Nachweis der Überweisungsbeleg. Sie sind besonders spendabel? Über die Freigrenze hinaus gehende Zahlungen können sogar in das Folgejahr vorgetragen werden.
Sponsoring gilt im Gegensatz zur Spende als Betriebsausgabe und ist damit teilweise abzugsfähig. Da sich die Leistungspakete oft sehr unterschiedlich zusammensetzen, hat der Gesetzgeber folgende pauschale Regelung festgehalten:
- 40 % entfallen auf Werbeleistungen und sind damit reine Betriebsausgaben.
- 30 % sind Bewirtung und damit nur zu 70 % anrechenbar.
- 30 % des Sponsoringpaketes gilt als Geschenk, je nach Nutzung an Arbeitnehmer oder Geschäftspartner. Bei einem gemischten Teilnehmerkreis wird von jeweils 50 % Anteil der Interessensgruppen ausgegangen. Während der Betrag für die Mitarbeiter voll abzugsfähig ist, greift bei Zuwendungen an Geschäftspartner die übliche Geschenke-Regelung von maximal abziehbaren 35 €/Jahr und Empfänger.
Diese gilt nur, wenn im Vertrag keine konkrete Splittung angegeben ist.
Ein Beispiel: Sie unterstützen Ihren Lieblingsfußball-Verein als Sponsor mit 1.000 € netto für eine Saison. In dem Preis enthalten ist Ihr Logo auf den Trikots und an der Sponsorenwand, zwei feste Sitzplätze auf der Tribüne, ein Parkplatz und die Versorgung mit Getränken und Snacks während der Spiele. Zum Zuschauen laden Sie Ihre besten Kunden ein und schicken außerdem immer einen Ihrer Kundenbetreuer mit. Angesetzt werden also aus dem Sponsoringpaket 40 % = 400 € als Werbung, 30 % = 300 € für die Bewirtung und 300 € als Geschenk. Die 400 € Werbung sind voll abziehbar, bei der Bewirtung sind es nur 70 % = 210,00 € und bei den Geschenken erfolgt eine 50:50 Aufteilung. 150 € gelten als Geschenke an Mitarbeiter und sind abzugsfähig, die weiteren 150 € für Geschäftspartner unterliegen der 35 €-Freigrenze (siehe Merkblatt Geschenke). Insgesamt gelten also mindestens 760 € als Betriebsausgabe.
Aber Achtung: Nicht jeder Sponsoring-Vertrag beinhaltet alle drei Bestandteile der Pauschalierung. Werden z. B. nur Business-Seats gemietet und keinerlei Werbeleistungen erbracht, können die Kosten auch nur als Bewirtung und Geschenke deklariert werden. Im Zweifelsfall hilft Ihr Steuerberater gern bei der steuerlichen Einstufung Ihres Engagements, denn wie so oft kommt es auch hier auf Kleinigkeiten an. Lesen Sie die Details gern in unserer Broschüre zum Thema Sponsoring und Spenden nach oder fordern Sie für den vollen Überblick gleich unser kostenfreies e-book zum Thema an.
Also bleiben Sie engagiert!
Ihre Ines Scholz